Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Baustrom-Geräten


1. Mietgeräte (Vorhaltung)
1.1. Eigentumsvorbehalt
1.1.1. Die Mietgeräte bleiben Eigentum des Vermieters.
1.2. Zustand der Mietgeräte bei Mietbeginn
1.2.1. Die Mietgeräte werden betriebsbereit und gereinigt dem Mieter übergeben.
1.3. Zustand der Mietgeräte bei Mietende
1.3.1. Bei extremer Verschmutzung, Farbe, Betonverschmutzung etc. wird dies bei Rücknahme festgestellt. Die Kosten für Abschleifung, Lackierung werden pro Gerät mit 60,00€ dem Mieter in Rechnung gestellt.
1.3.2. Beschädigungen durch Gewalteinwirkung werden je nach Umfang des Schadens in Rechnung gestellt.
1.3.3. Bei Totalverlust, z.B. durch Diebstahl wird der Listenpreis des Gerätes, abzüglich 20%, dem Mieter in Rechnung gestellt.

2. Mietkabel (Gummischlauchleitung, Verlängerungen etc.)
2.1. Eigentumsvorbehalt
2.1.1. Die Mietkabel bleiben Eigentum des Vermieters.
2.2. Zustand der Mietkabel bei Mietbeginn
2.2.1. Die Mietkabel werden in betriebsbereitem Zustand dem Vermieter übergeben. Die Mietkabel sind nach BGVA3 geprüft.
2.3. Zustand der Mietkabel bei Mietende
2.3.1. Mietkabel, welche dem Mieter in aufgetrommeltem Zustand übergeben wurden, sind auch in aufgetrommeltem Zustand zurück zu geben. Andernfalls werden die Kosten für das Auftrommeln mit 60,00 € in Rechnung gestellt.
2.3.2. Mietkabel sind in funktionsfähigem Zustand zurückzugeben.
2.3.3. Mietkabel, die aus betriebsbedingten Gründen auf der Baustelle auseinander geschnitten wurden, werden in unserer Werkstatt gemufft. Die Kosten hierfür werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
2.3.4. Beschädigte Mietkabel werden ebenfalls in unserer Werkstatt repariert und die Kosten hierfür werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
2.3.5. Mietkabel, welche nicht zurück gegeben werden (wegen Diebstahl, Verlegung während der Bauzeit unter Baustraßen oder Erdwällen etc.), werden dem Mieter zum Listenpreis abzüglich 20% in Rechnung gestellt.

3. Haftung
3.1. Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritter, die in Zusammenhang mit der Bedienung und Benutzung der Mietgeräte stehen.
3.2. Eine Minderung der Miete ist ausgeschlossen, wenn der Mieter durch eigenes Verschulden oder Dritter am Gebrauch der Mietgeräte gehindert wird.

4. Schlussbestimmungen
4.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
4.2. Gerichtsstand – auch für Wechsel- oder Scheckklagen- ist, soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz unseres Unternehmens. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Sitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.